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Wissenswertes zum Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten bzw. Schadensgutachten wird in der Regel dann benötigt, wenn an ihrem Fahrzeug Schäden entstehen, die sowohl auf eigenes als auch ein Fremdverschulden zurück zu führen sind. Sehr häufig wird dieses nach einem Verkehrsunfall angefordert.

Die Schuldfrage ist von grundlegender Bedeutung: Wer unverschuldet den Schaden hat, muss ihn für die anstehende Regulierung mit der Versicherung des Unfallverursachers exakt beziffern.

Der Geschädigte ist gut und besser beraten, wenn er immer auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden zu bezahlen hat.

Meine Leistungen umfassen dabei:

  • Haftpflichtschadengutachten (unverschuldeter Unfall)

  • Kaskoschadengutachten (selbstverschuldeter Unfall, Sturm- oder Hagelschäden)

  • Wertgutachten / Fahrzeugbewertungen (z.B. bei Kauf oder Verkauf)

  • Beweissicherungsgutachten (unsachgemäß durchgeführte Reparaturen o.ä.)